BITTE LESEN SIE DIESEN LIZENZVERTRAG SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIE SOFTWARE INSTALLIEREN. WENN SIE DIE SOFTWARE INSTALLIEREN, ERKLÄREN SIE DAMIT IHR EINVERSTÄNDNIS MIT DEN BESTIMMUNGEN DES FOLGENDEN LIZENZVERTRAGES. EINER GESONDERTEN MITTEILUNG AN APPLE ODER IHREN HÄNDLER BEDARF ES NICHT. WENN SIE MIT DEM LIZENZVERTRAG NICHT EINVERSTANDEN SIND, SIND SIE NICHT BERECHTIGT, DIE SOFTWARE ZU INSTALLIEREN.
1. Lizenz. Lizenzgeber ist die Apple Computer Inc. mit Sitz in Cupertino, Kalifornien, USA. Wenn diese jedoch in dem Land, in dem Sie die Lizenz erhalten haben, eine Tochtergesellschaft hat, so ist diese Tochtergesellschaft Lizenzgeber. Der Lizenzgeber (im folgenden auch "Apple") erteilt Ihnen hiermit das Recht zur Benutzung der beigefügten Software einschließlich der Zeichensätze (im folgenden “Apple-Software ”), unabhängig davon, ob die Software auf Diskette, ROM oder auf einem anderen Datenträger gespeichert ist. Lediglich der Datenträger, auf dem sich die Apple-Software befindet, ist Ihr Eigentum. Apple und/oder die Lizenzgeber von Apple bleiben Inhaber sämtlicher Eigentums- und sonstiger Rechte an der Software. Ihr Recht zur Benutzung der Apple-Software, einschließlich des Rechts an nach diesem Lizenzvertrag etwa gestatteten Kopien, bestimmt sich nach diesem Lizenzvertrag. Sie erkennen an, daß dieser Lizenzvertrag auch zugunsten der Lizenzgeber von Apple gilt.
2. Nutzung und Beschränkungen: Diese Lizenz gibt Ihnen das Recht zur Installation und Benutzung der Apple-Software auf so vielen Computern, auf denen die Apple-Software lauffähig ist, wie erforderlich sind, um (i) die Apple-Software zu testen und (ii) Parts, Containers und Anwendungen zu entwickeln, die die Apple-Software enthalten oder von ihr abhängen ("Anwendungen"). Alle Anwendungen müssen auf Computern lauffähig sein, die entweder mit der Apple-Marke gekennzeichnet sind oder von in Lizenz von Apple hergestellt wurden. Alle sonstigen Rechte an der Apple-Software bleiben vorbehalten. Sie dürfen die Apple-Software einem Dritten nur dann überlassen, wenn dieser alle Rechte und Pflichten aus diesem Lizenzvertrag an Ihrer Stelle übernimmt und Sie die in Ihrem Besitz befindlichen Kopien der Apple-Software zerstören. Sie verpflichten sich ferner, es zu unterlassen, die Apple-Software (i) zu dekompilieren, zurückzuentwickeln, zu disassemblieren oder in sonstiger Weise in eine für Personen wahrnehmbare Form zu bringen, (ii) zu modifizieren, zu adaptieren, zu übersetzen, von der Apple-Software ganz oder teilweise abgeleitete Werke zu erstellen, oder (iii) zu verkaufen oder Dritten auf sonstige Weise unentgeltlich oder gegen Bezahlung zum Gebrauch zu überlassen, soweit dies nicht nach diesem Vertrag oder zwingenden gesetzlichen Vorschriften gestattet ist. Sollten Sie diese Einschränkungen nicht beachten, sind Sie nicht mehr berechtigt, die Apple-Software zu benutzen, auch wenn der Lizenzgeber diesen Vertrag noch nicht gekündigt haben sollte.
Diese Lizenz gestattet es Ihnen nicht, Programme oder Inhalte, die mit Hilfe der Apple-Software erstellt wurden, zu verbreiten oder zu lizenzieren. Wenn Sie beabsichtigen, derartige Programme oder Inhalte zu verbreiten oder zu lizenzieren, müssen Sie mit Apple einen entsprechenden Vertriebslizenzvertrag abschliessen.
3. Gewährleistungsauschluß. Fehler in der Apple-Software können nicht ausgeschlossen werden. Im Hinblick darauf, daß Sie nicht verpflichtet sind, eine Lizenzgebühr zu entrichten, übernimmt der Lizenzgeber keinerlei Gewährleistung.
4. Schadenersatz. Eine vertragliche oder außervertragliche Schadensersatzpflicht seitens des Lizenzgebers sowie seiner Angestellten und Beauftragten besteht nur, sofern der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Für bestimmte Eigenschaften und Funktionen der Apple-Software wird keinesfalls gehaftet. Ferner wird keinesfalls für Schäden gehaftet, die durch sonstige Fehlleistungen der Apple-Software entstanden sind und die durch regelmäßige, zeitnahe Überprüfungen der bearbeiteten Vorgänge hätte vermieden werden können. Soweit Schadensersatzansprüche nicht nach den gesetzlichen Vorschriften früher verjähren, verjähren sie - mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung und nach dem Produkthaftungsgesetz - spätestens mit dem Ablauf von zwei Jahren ab Erbringung der mangelhaften Leistung.
5. Export. Sie stehen dafür ein, daß die Apple-Software nur unter Beachtung aller anwendbaren Exportbestimmungen des Landes, in dem Sie die Apple-Software erhalten haben, und der Vereinigten Staaten von Amerika ausgeführt wird. Insbesondere darf die Apple-Software nicht (i) in ein Land exportiert oder reexportiert werden, über das die Vereinigten Staaten ein Embargo verhängt haben, oder einem Staatsangehörigen oder Bewohner eines solchen Landes überlassen werden oder (ii) einer Person überlassen werden, die auf der Liste der Specially Designated Nationals des U.S. Treasury Department oder dem Table of Denial Orders des U.S. Department of Commerce verzeichnet sind. Indem Sie die Apple-Software benutzen, erklären Sie, daß Sie weder in einem dieser Länder wohnhaft sind noch seiner Kontrolle unterliegen noch ein Staatsangehöriger oder Bewohner eines dieser Länder sind noch auf einer der vorstehend erwähnten Listen genannt werden.
6. US-Behörden. Wenn die Apple-Software für Behörden der Vereinigten Staaten von Amerika erworben wird, gilt sie als "restricted computer software" nach Maßgabe der Bestimmung Nr. 52.227-19 der FAR. Die Rechte der Behörden der Vereinigten Staaten von Amerika an der Apple-Software werden in der Bestimmung Nr. 52.227-19 der FAR geregelt.
7. Anwendbares Recht und Teilnichtigkeit. Dieser Lizenzvertrag unterliegt kalifornischem Recht, wenn die Apple Computer Inc. Lizenzgeber ist. Wenn diese jedoch in dem Land, in dem Sie die Lizenz erhalten haben, eine Tochtergesellschaft hat, gilt das Recht dieses Landes. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht.
8. Vollständigkeit. Dieser Lizenzvertrag enthält die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf die Lizenz und tritt an die Stelle aller diesbezüglichen früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind schriftlich niederzulegen.